Als ehelich geboren gilt ein Kind, das in aufrechter Ehe der Eltern oder innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Ehemannes der Mutter geboren wird.
Als unehelich geboren gilt demnach ein Kind, das von einer ledigen, geschiedenen oder länger als 300 Tage verwitweten Mutter geboren wird.
HINWEIS: Wenn die Eltern eines unehelich geborenen Kindes später heiraten, gilt das Kind (rückwirkend) als ehelich.