Die Familiennamensführung nach der Eheschließung richtet sich jeweils nach dem Recht jenes Staates, dem eine Person angehört.
Möglichkeiten der Namensführung für Ehegatten nach österreichischem Recht:
1. Wird keine Erklärung abgegeben, behält jede(r) seinen bisherigen Familiennamen.
2. Bestimmung eines gemeinsamen Familiennamens.
Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:
- Familiennamen des Mannes (Anmerkung: Führt der Mann einen Doppel-
/Mehrfachnamen, so können auch nur Teile dieses Namens bestimmt werden)
- Familiennamen der Frau (Anmerkung: Führt die Frau einen Doppel-/Mehrfachnamen, so können auch nur Teile dieses Namens bestimmt werden)
- Bestimmung eines Doppelnamens (mit Bindestrich) aus den Familiennamen von Mann und Frau (Anmerkung: Führen Mann oder Frau bereits einen Doppel-/Mehrfachnamen, muss das Brautpaar entscheiden, welche zwei Namensteile für den Doppelnamen verwendet werden)
HINWEIS: Bestimmen die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen, welcher aus nur einem Namen besteht (also kein Doppel-/Mehrfachname), so kann derjenige Teil des Ehepaares, welcher dadurch seinen bisherigen Familiennamen verlieren würde, durch Zusatzerklärung bestimmen, einen Doppelnamen zu führen. Dazu wird der bisherige Familienname (oder ein Namensteil, wenn schon vorher ein Doppelname bestanden hat) mit dem gemeinsamen Familiennamen verbunden (mit Bindestrich).