Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, verlangt die dortige Behörde von österreichischen Staatsbürgern - neben anderen Dokumenten - üblicherweise ein österr. Ehefähigkeitszeugnis. Das ist eine Bestätigung, dass Sie nach österreichischem Recht alle Ehevoraussetzungen erfüllen (Gültigkeit 6 Monate). Da das Verfahren für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses, dem der Anmeldung zur Eheschließung ("Ermittlung der Ehefähigkeit") gleicht, benötigen Sie dafür dieselben erforderlichen Unterlagen .
Bitte beachten Sie: Heiratsurkunden von manchen Ländern werden in Österreich nicht automatisch akzeptiert! Diese müssen mit einer Überbeglaubigung bzw. Apostille versehen sein. Wenn dies alles erledigt ist und Sie sich wieder in Österreich befinden, müssen Sie von Ihrer Heiratsurkunde eine beglaubigte Übersetzung anfertigen lassen.