Die Änderung des Familiennamens sowie des bisherigen Familienstandes erfordern einige Wege nach der Eheschließung (bitte vorher mit der jeweiligen Behörde telef. Kontakt aufnehmen)
Meldezettel:
Eine Namensänderung durch Eheschließung muss der zuständigen Meldebehörde bekanntgegeben werden. Für die Namensänderung beim jeweiligen Meldeamt sind mitzubringen: die Heiratsurkunde und ggf. alter Meldezettel bzw. Auszug aus dem Melderegister (Unterschrift vom Unterkunftgeber ist erforderlich!)
Staatsbürgerschaftsnachweis:
Wenn erwünscht, wird ein neuer Staatsbürgerschaftsnachweis bei der zuständigen Staatsbürgerschaftsevidenzstelle des Hauptwohnsitzes ausgestellt (für den Bezirk Mödling: Staatsbürgerschaftsevidenzstelle Mödling )
Reisepaß, Personalausweis, Führerschein, Zulassungsschein:
Werden bei den Bezirkshauptmannschaften oder bei den entsprechenden Bundespolizeibehörden (Wien) des Hauptwohnsitzes geändert (Für den Bezirk Mödling: Bezirkshauptmannschaft Mödling, Bahnstraße 2, Tel.: 02236/208). Für die Änderung benötigt man die Heiratsurkunde, den neuen Meldezettel, den neuen Staatsbürgerschaftsnachweis und eventuell weitere Personaldokumente.
Sonstige Änderungen:
Postamt, Finanzamt, Sparkasse, Bausparkasse, Versicherungen, Telefonbuch, Kirchenbeitragsstelle etc.