Der Vater eines unehelichen Kindes kann anlässlich der Geburtsbeurkundung die Vaterschaft zu seinem Kind anerkennen (und ist somit von Beginn an als "Papa seines Sprößlings" in der Geburtsurkunde eingetragen).
Wenn Sie die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen wollen, müssen Sie (sowie die Kindesmutter, welche ebenfalls unterschreiben muss) persönlich anwesend sein und folgende Unterlagen mitbringen:
HINWEIS: Ist der Kindesvater noch nicht volljährig (vollendendetes 18. Lebensjahr) müssen dessen gesetzliche Vertreter/Erziehungsberechtigte der Vaterschaftsanerkennung zustimmen.