Für die Beurkundung eines Neugeborenen werden nachfolgende Unterlagen benötigt
Eheliche Kinder
- Heiratsurkunde der Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern
- Staatsbürgerschftaftsnachweise der Eltern (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
- ggf. Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnung (Ing.)
Uneheliche Kinder
- Geburtsurkunde der Mutter
- wenn die Mutter schon einmal verheiratet war: Heiratsurkunde der (letzten) Ehe sowie Scheidungsurteil mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des Ehemannes
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
- ggf. Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnung (Ing.)
- ggf. zusätzlich die notwendigen Unterlagen für ein Vaterschaftsanerkenntnis
- bei der Geburtsbeurkundung eines unehelichen Kindes müssen auf Grund diverser Unterschriften beide Elternteile anwesend sein!
Die Erstausstellung von 2 Geburtsurkunden ist gebührenfrei. Ansonsten beträgt die Gebühr für jede Geburtsurkunde Eur 9,30. Die Geburtsbestätigungen für Finanzamt und Krankenkasse sind gebührenfrei und werden automatisch mit den Geburtsurkunden ausgestellt.
Wenn Sie zu Hause entbinden, benötigen Sie zusätzlich die von Arzt oder Hebamme unterschriebene Geburtsanzeige.