Vorbemerkung: Seit 01.04.2013 spielt es für den Familiennamen eines österreichischen Kindes keine Rolle mehr, ob das Kind ehelich oder unehelich geboren wird. Vielmehr ist zu beachten, ob die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen haben oder nicht.
Demnach gibt es folgende Möglichkeiten:
1. Wenn die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen führen:
Das Kind erhält den gemeinsamen Familiennamen der Eltern. Ausnahme: Führt ein Elternteil einen Doppelnamen, von dem ein Teil der gemeinsame Familienname ist, so können die Erziehungsberechtigten auch diesen Doppelnamen zum Familiennamen des Kindes bestimmen.
2. Wenn die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen führen:
Die Erziehungsberechtigten können für das Kind unter folgenden Möglichkeiten auswählen (wird nichts bestimmt, erhält das Kind automatisch den Familiennamen der Mutter):
- Familienname des Vaters (Anmerkung: Führt der Vater einen Doppel-/Mehrfachnamen, so können auch nur Teile dieses Namens bestimmt werden)
- Familienname des Mutter (Anmerkung: Führt die Mutter einen Doppel-/Mehrfachnamen, so können auch nur Teile dieses Namens bestimmt werden)
- Doppelname (mit Bindestrich), welcher aus den Familiennamen beider Elternteile gebildet wird (Anmerkung: Führen Vater oder Mutter einen Doppel-/Mehrfachnamen, müssen die Erziehungsberechtigten entscheiden, welche zwei Namensteile für den Doppelnamen verwendet werden)