Beim ehelichen Kind bestimmen die Eltern einvernehmlich, beim unehelichen kind die Mutter die Vornamen des Kindes.
- Der 1. Vorname des Kindes muss geschlechtsspezifisch sein.
- Weiters dürfen die Vornamen nicht zum Schaden des Kindes sein (z.B. anstößig oder lächerlich wirken).
- Schließlich muss nach österreichischem Recht ein Vorname gebräuchlich sein, d.h. in irgendeinem Staat der Welt offiziell als Vorname in Verwendung sein.
HINWEIS: Wenn Sie Zweifel haben, ob der beabsichtigte Vorname für Ihr Kind in unseren (internationalen) Verzeichnissen angeführt ist, nehmen Sie mit uns Kontakt auf und bringen ggf. einen Nachweis für die Gebräuchlichkeit des Vornamens zur Beurkundung Ihres Babys mit (z.B. Literatur oder Bestätigung einer Botschaft/Konsulat über die Existenz des Vornamens).
Für Interessierte:
Vornamenshitliste Standesamt Mödling