Das Standesamt Mödling ist für die Beurkundung jener Todesfälle zuständig, welche im Bezirk Mödling eintreten.
Zunächst wird eine ärztlich bestätigte "Anzeige des Todes" ausgestellt. Sofern diese nicht elektronisch in das Zentrale Personenstandregister übermittelt wird, erhalten Sie diese in Papierform bei:
HINWEIS: Sollte der/die Verstorbene gerichtsmedizinisch obduziert werden, wird die Anzeige des Todes erst nach Freigabe des/der Toten von der Gerichtsmedizin ausgestellt.
Der nächste Weg führt zum Standesamt (Frist: nächstfolgender Werktag), wo die für die Ausstellung der Sterbeurkunden die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden müssen.
TIPP: Auf Wunsch nimmt Ihnen Ihr Bestattungsunternehmen (www.bestatter.at) diesen Amtsweg ab!