Zur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises werden folgende Dokumente (im Original) benötigt:
Wenn jemand ehelich geboren wurde:
- Geburtsurkunde von der Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden soll
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern bzw. ist die Person vor dem 1. September 1983 geboren, nur der Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters
Wenn jemand unehelich geboren wurde:
- Geburtsurkunde von der Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden soll
- Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter sowie des Vaters (wenn die Vaterschaft anerkannt wurde)
Wenn jemand unehelich geboren wurde und die Eltern nach der Geburt geheiratet haben:
- Geburtsurkunde von der Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden soll
- sofern zutreffend: Namensänderungsbescheid mit dem Rechtskraftstempel
- Heiratsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
Nach behördlicher Namensänderung:
- Geburtsurkunde alt und neu
- bisheriger Staatsbürgerschaftsnachweis
- Namensänderungsbescheid mit Rechtskraftbestätigung
Nach Namensänderung durch Eheschließung:
- Geburtsurkunde
- bisheriger Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde (bei Vorehe(n) auch diese Heiratsurkunde(n))
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Ehegatten
Nach Wiederannahme eines frühreren Familiennamens (nach Scheidung):
- Geburtsurkunde
- bisheriger Staatsbürgerschaftsnachweis
- neue Heiratsurkunde mit dem Vermerk über "Wiederannahme eines früheren Familiennamens"
Nach Namensänderung durch Adoption:
- Geburtsurkunde
- Gerichtsbeschluss über Adoption
- wenn möglich Staatsbürgerschaftsnachweis der leiblichen Kindesmutter bei unehelicher Geburt und zusätzlich Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters bei ehelicher Geburt
Nach Verleihung:
- Geburtsurkunde
- Verleihungsbescheid