Seit 01.01.2019 gibt es die Möglichkeit zu heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Generell haben beide Einrichtungen ähnliche Rechtswirkungen, es gibt aber auch ein paar Unterschiede, beispielsweise:
Generell gilt die Online Hochzeitstermin-Reservierung sowohl für Eheschließungen als auch für eingetragene Partnerschaften.
Auch die Anmeldung bzw. erforderlichen Unterlagen sind für Ehe und eingetragene Partnerschaften gleich.